FAQ-Bereich

Wir heißen Sie herzlich Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie häufig gestellte Fragen, die viele Patienten vor ihrem Aufenthalt bei uns beschäftigen.

Eine Mutter-/Vater-Kind Kur ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen um kurbedürftigen Müttern/ Vätern eine Möglichkeit der Erholung und Genesung zu bieten. Das Kind oder die Kinder nehmen an der Maßnahme grundsätzlich teil.
Die gesetzlichen Grundlagen für Mutter-Kind-Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.

Zu den Zielen einer solchen Maßnahme zählen:

  •  Eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen
  •  Einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken
  •  Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden

Das Ziel ist es, eine Krankheit zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.

In der Regel dauert eine Mutter/ Vater- Kind Maßnahme 21 Tage.

In der Kurklinik Arendsee werden Kinder im Alter von 1-12 bzw. AD(H)S-Kinder zur Schwerpunktmaßnahme von 6-12 Jahre aufgenommen. Bei der AD(H)S-Teenie-Kur liegt die Altersbegrenzung bei 12-15 Jahren, bei behinderten Kindern gibt es keine Altersbegrenzung.

Für Ihre Kur müssen Sie keinen Urlaub beantragen. Berufstätigen Müttern und Vätern werden lt. Bundesurlaubsgesetz § 10 Abs. 1.2 für Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation keine Urlaubstage angerechnet.

In der Kurklinik Arendsee werden Kinder im Alter von 1-12 bzw. AD(H)S-Kinder zur Schwerpunktmaßnahme von 6-12 Jahre aufgenommen. Bei der AD(H)S-Teenie-Kur liegt die Altersbegrenzung bei 12-15 Jahren, bei behinderten Kindern gibt es keine Altersbegrenzung.

Privatversicherte können eine stationäre Maßnahmen nur wahrnehmen, sofern diese Inhalt des Versicherungsvertrages ist. Prüfen Sie Ihre Unterlagen oder fragen Sie Ihren Kostenträger.

Zur Beantragung einer stationären Maßnahme greifen Sie bitte auf die Formulare in unserem Downloadbereich zurück.
Nachdem Sie die Formulare ausgedruckt haben, setzen Sie sich mit Ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt in Verbindung. Wenn dieser eine stationäre Maßnahme für Sie unterstützt, wird er die vorgelegten Formulare/Attteste ausfüllen und Ihnen wieder aushändigen.

Danach senden Sie bitte die vom Arzt und von Ihnen vollständig ausgefüllten Dokumente an uns zurück.

Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für eine Mutter-/Vater-Kind Maßnahme werden von Ihrer Krankenkasse vollständig übernommen. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt für Erwachsene pro Kalendertag 10,- Euro. Mitanreisende Kinder sind von dieser Zuzahlung befreit. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist möglich, weitere Auskünfte erhalten Sie auf Anfrage direkt von Ihrer Krankenkasse oder von unserer Kurberatung.

Die Fahrtkosten zur Kur werden von den Krankenkassen anteilig erstattet. Bei Vorsorgemaßnahmen nach § 24 SGB V muss ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten pro Fahrstrecke geleistet werden. Es werden mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € pro Fahrstrecke/pro Person berechnet. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind frei.

Falls Sie mit dem PKW fahren, werden in der Regel nur die Kosten für die günstigste Bahnverbindung erstattet.

Es ist möglich, dass einige Krankenkassen individuelle Regelungen zu den Fahrtkosten vereinbart haben, bitte informieren Sie sich auch dazu direkt bei ihnen.

Von Erzieherinnen werden Ihre Kinder in altersspezifischen Gruppen wochentags von 08.00-12.30 Uhr betreut und bei erforderlicher Entlastung und während Ihrer Therapiezeiten auch bis 17:30 Uhr und samstags am Vormittag.Täglich gibt es spannende, sportliche, musische und kreative Angebote und Spiel.

An den Nachmittagen bieten wir die beliebten Mutter-/Vater-Kind-Interaktionsangebote an.Einzelne Mahlzeiten können in der Betreuungsgruppe eingenommen werden.

Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für eine Mutter-/Vater-Kind Maßnahme werden von Ihrer Krankenkasse vollständig übernommen. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt für Erwachsene pro Kalendertag 10,- Euro. Mitanreisende Kinder sind von dieser Zuzahlung befreit. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist möglich, weitere Auskünfte erhalten Sie auf Anfrage direkt von Ihrer Krankenkasse oder von unserer Kurberatung.

Für Schulkinder findet wochentags in der Zeit von 08.00-10.00 Uhr der schulbegleitende Unterricht statt. Die Kinder werden von einem Diplomlehrer und erfahrenen Erziehern und Ergotherapeuten beim Abarbeiten ihrer Schulaufgaben, die sie von ihrer Schule mitbringen, betreut. Bringen Sie bitte den zu bearbeitenden Schulstoff mit oder lassen sie ihn von der Schule an die Klinik, zum Beispiel elektronisch oder per Fax, übermitteln.

Neben Vollkost, vegetarischen Gerichten und Diätkost gibt es die unterschiedlichsten Sonderkostformen. Bitte geben Sie uns spezielle Wünsche, zum Beispiel aufgrund von Unverträglichkeiten, vor Ihrer Anreise oder gleich zur Aufnahme bekannt.

Nach der Genehmigung der Kurmaßnahme erhalten Sie von uns mit der Einladung eine Checkliste.

Jeder, der in aktiver Erziehungsverantwortung steht, kann eine solche stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme beantragen.

Eine Wiederholung der stationären Maßnahme ist frühestens nach Ablauf von vier Jahren möglich. Ausnahmen bestehen, wenn ein früherer Aufenthalt aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.

Eine genaue Auflistung der Behandlungsschwerpunkte für Kinder finden Sie hier. Die Behandlungsschwerpunkte für Erwachsene finden Sie hier.