Unsere Philosophie
Unternehmenskultur
Als zentralen Aspekt unserer Philosophie verfolgen wir den Anspruch, wichtige Leitsätze und Grundsätze zu achten und stets nach Ihnen zu handeln. Dazu zählen neben Leitsätzen der Kurklinik auch die DRK Grundsätze. Hier finden Sie die gesamten Richtlinien unserer Klinik sowie unser Organigramm.
Grundsätze des DRK
Das DRK, nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, befolgt die sieben Rotkreuzgrundsätze:
Menschlichkeit
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
Unparteilichkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
Freiwilligkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Einheit
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Universalität
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
Leitsätze der Kurklinik
In unserer Klinik haben wir uns zum Ziel genommen, die folgenden Leitsätze stets zu achten und nach ihnen zu handeln. Sie spiegeln unsere Philosophie wider und sind daher von großer Bedeutung.
Unsere Anbindung
Wir sind als Mitarbeiter der Kurklinik Arendsee ein Betriebsteil des DRK Landesverbandes Sachsen Anhalts und damit Teil des Roten Kreuzes und einer weltweiten Bewegung sowie Mitglied des Mütter-genesungswerkes.
Unsere Orientierung
Wir handeln nach den sieben Grundsätzen der Rotes Kreuz-/Roter Halbmond-Bewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität und nach den Grundsätzen des Müttergenesungswerkes und der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)
Unser Auftrag
Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch in seiner Ganz-heitlichkeit, unabhängig von seiner wirtschaftlichen, sozialen Situation und seiner kulturellen Zugehörigkeit. Die Grundsätze des Müttergenesungswerkes werden durch mütterspezifische und gendersensible Konzepte zum Erhalt der Mütter- und Vätergesundheit integriert. Wir streben eine Optimierung des qualitativen Behandlungsumfangs durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Behandlungskonzepten an. Diese orientieren sich an den aktuellen körperlichen, seelischen, sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen unserer Patienten. Wir setzen dazu all unsere Fähigkeiten und unser Wissen für einen maximalen Kurerfolg unserer Kurpatienten ein.
Unser Selbstverständnis
Wir handeln in sozialer, gesundheitsfördernder und wirtschaftlicher Verantwortung. Wir stehen für Qualität und Kompetenz. Unser Handeln ist ein ständiger Verbesserungsprozess. Die Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen bildet den Grundstein für eine mess-bare Ergebnisqualität und für Entwicklung. Die kontinuierliche Verbesserung ist für uns verpflichtend.
Unser Umgang miteinander
Wir stehen für gegenseitigen Respekt und Wertschätzung. Wir können aufeinander zählen.
Unsere Mitarbeiterorientierung
Wir tragen Sorge für die persönliche, methodische und fachliche Entwicklung unserer Mitarbeiter. Wir investieren mit in vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und fördern Kreativität und Eigeninitiative und schätzen selbstständiges Denken und Handeln.
Der Arbeitsschutz und die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter sind uns wichtig. Wir fördern die Motivation und Arbeitszufriedenheit. Arbeits- und Gesundheitsschutz sind ein gemeinsames Anliegen der Klinikleitung und der Mitarbeiter.
Unser Wirken in der Gesellschaft
Wir sind verlässliche Partner. Wir übernehmen Verantwortung für eine lebenswerte Gesellschaft. Als verlässlicher Partner entwickeln wir gemeinsame soziale, wirtschaftliche und Gesundheitsprojekte unter Einbeziehung der Region und des Landkreises.
Qualitätspolitik der Kurklinik
Das erfolgreiche Führen und Betreiben der Kurklinik Arendsee erfordert, dass sie in systematischer und klarer Weise geführt wird. Ein Weg zum Erfolg ist die Einführung und Aufrechterhaltung des Managementsystems, das auf ständige Leistungsverbesserung ausgerichtet ist, indem es die Erfordernisse aller interessierten Parteien berücksichtigt.
Kundenorientierung
Unser Handeln ist auf eine qualitativ hochwertige Erfüllung der Anforderungen und Wünsche unserer Anspruchsgruppen gerichtet. Wir ermitteln diese, prüfen, ob wir diese erreicht haben, streben danach realistische Kundenerwartungen zu übertreffen.
Führung
Die Führungskräfte sind für erfolgreiche interne und externe Prozesse der Kurklinik Arendsee verantwortlich. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sich die Mitarbeiter voll und ganz für das Erreichen der Ziele der Kurklinik Arendsee einsetzen können.
Einbeziehung der Personen
Die Einbeziehung aller Mitarbeiter der Kurklinik Arendsee auf allen Organisationsebenen ist wesentliche Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Kurklinik Arendsee. Wir unterstützen kreative und progressive Mitarbeiter, die zur Verwirklichung unseres Qualitätsmanagements beitragen durch eine angemessene Bereitstellung personeller, materieller Ressourcen, einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung und durch sinnvolle Kommunikationsstrukturen.
Prozessorientierter Ansatz
Unser Qualitätsmanagement ist im Wesentlichen auf die Gestaltung der klinikeigenen Prozesse ausgerichtet. Die Orientierung der Prozesse auf Kundenanforderungen stellt eine wesentliche Grundlage für ein positives Betriebsergebnis dar. Wir fördern das Bewusstsein unserer Mitarbeiter, die Prozessorientierung zu verfolgen.
Systemorientierter Managementansatz
Erkennen, Verstehen, Leiten und Lenken von miteinander in Wechselbeziehung stehenden Prozessen als System tragen zur Wirksamkeit und Effizienz der Kurklinik Arendsee bei.
Ständige Verbesserung
Die ständige Verbesserung der Gesamtleistung der Kurklinik Arendsee stellt ein permanentes Ziel der Kurklinik Arendsee dar. Wir fördern Ansätze für die ständige Weiterentwicklung unseres Qualitätsmanagementsystems und unserer Kurklinik.
Sachbezogener Ansatz zur Entscheidungsfindung
Wirksame Entscheidungen beruhen auf der objektiven Analyse von Informationen und Daten, welche kontinuierlich bewertet werden und Maßnahmen zur Folge haben können.
Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen
Die Kurklinik Arendsee und ihre Lieferanten sind voneinander abhängig. Beziehungen zum gegenseitigen Nutzen erhöhen die Wertschöpfung auf beiden Seiten und werden deshalb gepflegt und gefördert.
Verantwortung der Leitung
Die Klinikleitung stellt sicher, dass das Qualitätsmanagementsystem seine beabsichtigten Resultate erzielen kann. Unerwünschte Auswirkungen werden möglichst verhindert oder zumindest auf ein Minimum reduziert. Fehler im System werden systematisch untersucht, bewertet und ggf. Maßnahmen abgeleitet mit dem Ziel, eine fortlaufende Verbesserung des Managementsystems zu erzielen. Sie verpflichtet sich, alle Anforderungen, denen sie aus rechtlicher Sicht unterliegt oder die sie sich selbst auferlegt hat, zu erfüllen. Die Klinikleitung verpflichtet sich, Maßnahmen zum Umgang mit Chancen und Risiken zielgerichtet zu planen. Sie initiiert die erforderlichen Aktivitäten zur Integration in das Managementsystem und achtet auf deren Umsetzung. Die Planung schließt die Art und Weise der Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen ein. Diese Grundsätze des Qualitätsmanagements bilden die Grundlage unseres Denkens und Handelns.
Antikorruptionsrichtlinie
Präambel
Das Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes hat gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Corporate Governance / Compliance“ (mit Vertretungen aus den Mitgliedsverbänden) eine Antikorruptionsrichtlinie für den DRK-Gesamtverband erarbeitet. Sie beinhaltet neben dem grundsätzlichen Verbot von Korruption verschiedene Präventionsmaßnahmen. Darüber hinaus wird der allgemeine Umgang mit Verdachts- und bestätigten Korruptionsfällen beschrieben.
Der DRK-Präsidialrat hat in seiner Sitzung im März 2022 die Verbindlichkeit der Richtlinie für alle Verbandsgliederungen beschlossen.
Einleitung
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, die seit über 150 Jahren für Menschen in Konfliktsituationen, bei Katastrophen und sozialen Notlagen Hilfe leistet. Hilfe am Menschen leistet das Rote Kreuz allein nach dem Maß der Not, neutral und unabhängig.
Zum Schutz der dem DRK anvertrauten Menschen, der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie des DRK selbst ist die Einhaltung von gesetzlichen und internen Vorgaben sowie die Förderung einer starken Vertrauenskultur von großer Wichtigkeit. Dies wird als Compliance, also Regelkonformität, bezeichnet und ist ein Teil der guten Verbandsführung (sog. Corporate Governance). Es ist zudem eine Präventionsmaßnahme zur Vermeidung von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen, Bußgeldern, negativer Berichterstattung, Imageschäden und damit einhergehenden Spendeneinbußen oder Mitgliederrückgängen. Ziel ist ein regel- und gesetzeskonformes sowie ethisch einwandfreies Verhalten aller Mitarbeitenden, im Haupt- und im Ehrenamt. Hierzu gehört auch, Korruption in jeglicher Form vorzubeugen und aufgetretene Fälle nicht zu tolerieren. Mit dieser Richtlinie möchte das DRK ein klares Zeichen gegen jegliche Form der Korruption setzen.
Korruption
Korruption ist der Missbrauch eines Amtes oder einer Funktion zur Erlangung eines Vorteils für sich selbst oder eine andere Person, mit (möglichem) Eintritt eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit, für eine Organisation oder ein Unternehmen.
Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des Deutschen Roten Kreuzes. Es liegt daher im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen. Jegliche Form von Korruption, ob aktiv oder passiv, kann neben strafrechtlichen Konsequenzen auch das Vertrauen der Öffentlichkeit, der Spender und Mitglieder sowie der dem DRK anvertrauten Menschen in das DRK als unparteiliche Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband gefährden. Dies würde als Konsequenz die Möglichkeiten des DRK einschränken, den Bedürftigen zu helfen. Daher verfolgt das DRK beim Thema Korruption eine Null-Toleranz-Politik. Wichtig ist es, allen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden in diesem sensiblen Bereich bestmöglich Rechtssicherheit zu geben. Nur so kann das DRK seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.
Es gilt der Grundsatz, dass die eigene Position oder Funktion nicht dazu genutzt werden darf, Zuwendungen oder Vorteile anzubieten, zu gewähren, zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Hierzu gehören u.a. Geschenke, Einladungen, Bargeld, Reisen, Sachleistungen, Veranstaltungen, Restaurantbesuche und Feiern, Arbeits- und Dienstleistungen sowie sonstige monetäre oder immaterielle Vorteile. Korruption kann insbesondere in Form von Bestechung, Bestechlichkeit und Betrug in jedem Betätigungsfeld auftauchen und ist nicht immer eindeutig zu erkennen. Während der Austausch von gesellschaftlich üblichen Höflichkeiten / Aufmerksamkeiten in einem angemessenen Umfang nicht schädlich ist, wird das Entstehen von persönlichen Abhängigkeiten und Verpflichtungen oder der Anschein einer Beeinflussung von oder durch ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende und Führungskräfte im DRK und externe Personen nicht geduldet.
Im Zweifelsfall wird die Führungskraft oder eine andere objektive Person hinzugezogen, so z.B. die mit Compliance beauftragte Person der jeweiligen Verbandsgliederung. Alle Entscheidungen sind so zu treffen, dass sich diese im Rahmen der gesetzlichen und internen Vorgaben bewegen und auch nach außen hin vertretbar sind.
Risikobereiche
Wie überall bestehen auch im DRK Korruptionsrisiken. Diese werden durch die jeweiligen Verbandsgliederungen individuell ermittelt und regelmäßig neu bewertet; sie bilden die Grundlage zur Einleitung von präventiven Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken. Grundsätzlich gelten besonders jene Bereiche als anfällig, in denen bspw.
- mit Bargeld umgegangen wird,
- viele Außenkontakte bestehen (Bewirtung / Einladungen),
- Geschäftskontakte in Länder mit traditionell starken Korruptionsrisiken bestehen,
- ein Umgang mit vertraulichen Informationen besteht,
- Genehmigungen erteilt werden,
- Zuschüsse oder Fördermittel erhalten oder verteilt werden,
- Beschaffungen / Vergaben getätigt bzw. Aufträge vergeben werden oder
- durch nahestehende Personen Interessenskonflikte entstehen könnten.
Präventionsmaßnahmen
Wichtig im Kampf gegen Korruption ist die nachhaltige Prävention durch geeignete Maßnahmen. Folgende Maßnahmen sollten in allen Verbandsgliederungen als selbstverständlich erachtet und zwingend umgesetzt werden:
- Vorbildfunktion der obersten Führungsebene beim Thema Antikorruption („Tone from the Top“) – Vorleben einer verantwortungsbewussten Führung
- Vorbildfunktion aller Führungskräfte beim Thema Antikorruption („Tone from the Middle“) – Problem- und Verantwortungsbewusstsein stärken
- Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeitenden, z.B. durch Schulungsmaßnahmen, insbesondere auch bei neuen Mitarbeitenden
- Klare Regelungen zur Abwehr / Ablehnung von Korruptionsversuchen, z B. auch Antikorruptionsklauseln in Verträgen mit Geschäftspartnern
- Kontinuierliche, offene Kommunikation zum Thema Antikorruption (inkl. Analyse möglicher Risikobereiche), z.B. in Teamsitzungen und Mitarbeiterversammlungen sowie über Aushänge, Plakate, Rundschreiben, Merkblätter oder im Intranet
- Verabschiedung von spezifischen Richtlinien, um den Handlungsspielraum der Mitarbeitenden festzulegen (z.B. zur Annahme von Geschenken / Einladungen, zu Nebentätigkeiten oder zu Reisekosten sowie klare Vertretungs- und Unterschriftenregelungen)
- Einführung eines geeigneten Hinweisgebersystems im Rahmen des gesetzlichen Hinweisgeberschutzes
Zusätzlich sind alle Verbandsgliederungen im Rahmen ihrer Ressourcen dazu angehalten, möglichst weitere passende Maßnahmen umzusetzen, wie bspw.:
- Festlegung von Zuständigkeiten, Zugangs- und Zugriffsberechtigungen
- Standardisierte Prozesse, z.B. im Einkauf und in der Vergabe
- Sorgfältige und transparente Personalauswahl, insbesondere in Risikobereichen, ggf. auch interne Rotation der Aufgaben oder Funktionen
- Angemessene Überprüfung von Geschäftspartnern vor Vertragsabschluss
- Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips oder der mehrstufigen Freigabe (Beteiligung bzw. Mitprüfung durch mehrere Mitarbeitende oder Organisationseinheiten, ggf. auch IT- basierte Arbeitsabläufe, insbesondere im Rechnungswesen und in der Vergabe)
- Transparenz über Entscheidungen, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
- Trennung von Funktionen, insbesondere bei Führungspositionen
- Einsatz und Bekanntgabe einer geeigneten Ansprechperson / Stelle für Korruptionsprävention
- Klare Trennung von Dienstlichem und Privatem – Vermeidung von Interessenskonflikten (keine sog. „Vetternwirtschaft“)
- Regelmäßige Revisionsprüfungen, z.B. Prozessprüfungen, Kreditorenprüfungen etc.
- Regelmäßige Überprüfung der implementierten Antikorruptionsmaßnahmen
Umgang mit Verdachts- und bestätigten Korruptionsfällen
Zur wirksamen Korruptionsprävention müssen interne und externe Hinweisgebende die Möglichkeit haben, einen Verdacht oder eine Feststellung eines möglichen Korruptionsfalls im DRK auf sicherem Wege und an geeigneter Stelle melden zu können. Alle Verbandsgliederungen sind dazu angehalten, derartigen Hinweisen unverzüglich nachzugehen, diese vollständig und transparent aufzuklären sowie alles zu dokumentieren. Anschließend sind die notwendigen disziplinarischen Maßnahmen und weitere Sanktionen wie ggf. das Stellen einer Strafanzeige in die Wege zu leiten. Strafverfolgungsbehörden sind grundsätzlich in ihrer Ermittlungsarbeit zu unterstützen. Darüber hinaus sollten die internen Prozesse und Strukturen, die zu einem Korruptionsfall geführt haben, überprüft und angepasst werden. Im Sinne des Hinweisgeberschutzes sind jegliche Form von Repressalien gegen Hinweisgebende vollständig zu unterbinden.